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| Ausgewählte Entscheidungen 2005 |
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11.08.2005: |
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Kronprinzessin Victoria von Schweden gewinnt auch in der zweiten Instanz gegen den Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
Kronprinzessin Victoria von Schweden gewinnt beim Kammergericht in Berlin. Der Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag muß einen
Widerruf auf der Titelseite ein zweites Mal abdrucken. Bereits das Landgericht Berlin hatte am 10.06.2004 entschieden, daß der
erste Abdruck der Widerrufserklärung auf der Titelseite von DAS NEUE BLATT vom 23.12.2003 nicht ausreichend war. Das Kammergericht
bestätigte diese Entscheidung...
» Titelseite "DAS NEUE BLATT" vom 23.12.2003 mit dem unzureichenden Widerruf |
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14.06.2005: |
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Claudia Schiffer gewinnt sechs Verfahren beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen Paparazzi-Fotos
Claudia Schiffer und ihr Sohn Caspar sind in sechs Verfahren bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe erfolgreich gegen
Paparazzi- Fotos vorgegangen. Der Bundesgerichtshof hat in sechs Fällen Beschwerden verschiedener Medienunternehmen gegen
sechs Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichtes zurückgewiesen hat (BGH VI ZR 229/04, ZR 230/04, ZR 231/04,
ZR 232/04, ZR 233/04, ZR 234/04).
Frau Schiffer hatte geklagt, nachdem verschiedene Zeitschriften Paparazzi-Fotos veröffentlicht hatten, die sie mit ihrem
Sohn Caspar zeigten. Die Fotos entstanden auf einer Straße in London nach einem Verkehrsunfall.
Das Landgericht Hamburg sowie das Hanseatische Oberlandes- gericht hatten entschieden, daß der Verkehrsunfall kein Ereignis
der Zeitgeschichte ist, das eine Veröffentlichung von Paparazzi- Fotos möglicherweise rechtfertigen konnte. Die Revision
wurde nicht zugelassen. Die dagegen gerichteten Beschwerden zum Bundesgerichtshof wurden nun zurückgewiesen. |
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31.03.2005: |
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Air Berlin erfolgreich gegen MONITOR
Das Landgericht Berlin hat den WDR nach einer ausführlichen Beweisaufnahme verurteilt, in der nächsten nach Rechtskraft
der Entscheidung auszustrahlenden Sendung von MONITOR einen umfangreichen Widerruf zu senden. Außerdem wurde MONITOR zur
Unterlassung von verschiedenen Behauptungen und - dem Grunde nach - zum Schadenersatz verurteilt.
» Zur Pressemitteilung von Air Berlin im Volltext |
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14.02.2005: |
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Bundesverfassungsgericht stärkt Schutz von Minderjährigen vor Presseberichterstattung
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluß vom heutigen Tage grundsätzliche Ausführungen zum Schutz von Minderjährigen
vor Textberichterstattung durch die Medien gemacht. Eine Verfassungsbeschwerde der Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG gegen
ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 13. August 2002 wurde zurückgewiesen.
» Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts |
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14.02.2005: |
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Bundesverfassungsgericht entscheidet über technische Bildbearbeitung und verweist zurück an BGH
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluß vom heutigen Tage grundsätzliche Ausführungen zu der Frage gemacht,
inwieweit technische Manipulationen an Fotos zulässig sind, wenn sie nicht erkennbar sind. Der Rechtsstreit wurde an
den BGH zurückverwiesen.
» Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
» Die Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts |
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11.01.2005: |
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OLG München modifiziert die Rechtsprechung zum Aktualitätsprinzip
Das Oberlandesgericht München hat heute die Zeitschrift DIE AKTUELLE verurteilt, eine Gegendarstellung der Kronprinzessin
Victoria von Schweden auf dem Titel abzudrucken. Dabei ging es entscheidend um die in der bayerischen Rechtsprechung zum
Landespressegesetz wichtige Frage, wie schnell nach einer Veröffentlichung eine Gegendarstellung zugeleitet werden muß.
Früher galt hier, dass diese sogenannte Aktualitätsgrenze nach vier Wochen endet. Das Landgericht München hatte in seinem
Urteil erster Instanz (Az.: 9 O 17211/04) erstmals entschieden, dass die alte Rechtsprechung zur Aktualitätsgrenze nicht
mehr gelte und in analoger Anwendung der Landespressegesetze anderer Bundesländer eine Grenze von drei Monaten unterstellt.
Das Oberlandesgericht München hob in seiner Entscheidung nun hervor, dass die alte Rechtsprechung zur Aktualitätsgrenze im
Grundsatz fortgelte, aber flexibel gehandhabt werden müsse. Im vorliegenden Fall sah das OLG München auch nach einer Frist
von 2 Monaten die Aktualität noch als gegeben an.
» Titelseite "DIE AKTUELLE" mit Gegendarstellung |
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