Die Anwälte
Dr. Bernhard Metz
Dr. Bernhard Metz hat mit dem Schwerpunkt im Familien- und Erbrecht an der Universität Hamburg studiert. Die Stationen seines Referendariates waren ebenfalls mit dem Fokus auf das Rechtsgebiet des Familienrechts ausgerichtet, dem sein ganz besonderes Interesse gilt. Seit dem Frühjahr 2001 arbeitet er im Hamburger Büro der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall.

Dr. Metz ist im Jahre 2004 für seine Dissertation über das Ehegattenunterhaltsrecht von der Universität Hamburg promoviert worden. Seit Anfang 2005 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und hat 2007/ 2008 erfolgreich am Fachanwaltslehrgang zum Familienrecht teilgenommen, um sich in diesem Rechtsgebiet weiter zu spezialisieren.
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