Die Anwälte
Prof. Dr. Matthias Prinz
Prof. Dr. Matthias Prinz war nach seinem ersten juristischen Staatsexamen zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für internationales Privat- und Prozessrecht der Universität Hamburg tätig. Anschließend studierte er an der Harvard Law School und erwarb dort 1983 den Titel eines Master of Law (LL.M.). Danach legte er in New York das Anwaltsexamen (Bar Exam) ab und wurde 1984 in New York als Rechtsanwalt zugelassen.

1985 promovierte er bei Prof. Hein Kötz, dem damaligen Direktor des Max-Planck-Intituts für internationales und ausländisches Privat- und Prozessrecht und heutigem Präsidenten der Bucerius Law School in Hamburg. Im selben Jahr wurde er in Hamburg als Rechtsanwalt zugelassen und gründete mit Sabine Neidhardt unsere Kanzlei. Seither hat er sich intensiv dem Arbeits- und Medienrecht gewidmet.

Im Arbeitsrecht hat er sich in erster Linie darauf konzentriert, für unsere Mandanten bei Vertragsauflösungen möglichst hohe Abfindungen zu erreichen. Im Medienrecht hat Prof. Dr. Prinz seine Vorstellungen eines modernen und umfassenden Persönlichkeitsschutzes mit zahlreichen Grundsatzprozessen bis hin zum Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht umgesetzt und das Medienrecht entscheidend geprägt. Er hat außerdem in über 50 Veröffentlichungen für Juristen und Journalisten zu medienrechtlichen Fragen Stellung bezogen.

Seit 1997 engagiert er sich verstärkt in der Lehre mit Vorlesungen und Vorträgen an verschiedenen Hochschulen.
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Prof. Dr. Matthias Prinz
LL.M., Attorney At Law, New York
Sabine Neidhardt
Fachanwältin für Familienrecht
Manfred Engelschall
Vorsitzender Richter am
OLG i.R.
Claudia Leuschner
Fachanwältin für Familienrecht
Dr. Dirk Dünnwald
Michael Philippi
Claudia Moffat
Dr. Bernhard Metz
Dr. Matthias Lehr
Dr. Michael Veddern
Simone Lingens
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