Medienrecht
Presserecht für Unternehmen
Ein unwahrer oder tendenziöser Bericht über Ihr Unternehmen kann viele Millionen kosten. Wir beraten Sie schon im Vorfeld einer solchen Berichterstattung, um diese zu verhindern oder positiv zu beeinflussen. Wir beraten Sie auch nach einer solchen Berichterstattung und helfen Ihnen, Ihr Image wiederherzustellen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Im Presserecht gibt es im wesentlichen 4 Ansprüche:
1. Unterlassung,
2. Gegendarstellung,
3. Widerruf / Richtigstellung,
4. Schadensersatz / Geldentschädigung / Schmerzensgeld.
Manchmal empfiehlt es sich, alle Ansprüche durchzusetzen. Manchmal kommt nur ein einzelner Anspruch in Betracht. Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten. Dabei sehen wir nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten, sondern helfen Ihnen bei einer ganzheitlichen Betrachtung unter Einbeziehung aller Handlungsalternativen.
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Presserecht für
Unternehmen

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