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| Medienrecht |
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Presserecht für Unternehmen |
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Ein unwahrer oder tendenziöser Bericht über Ihr Unternehmen kann viele
Millionen kosten. Wir beraten Sie schon im Vorfeld einer solchen
Berichterstattung, um diese zu verhindern oder positiv zu beeinflussen.
Wir beraten Sie auch nach einer solchen Berichterstattung und helfen Ihnen,
Ihr Image wiederherzustellen und Ihre Ansprüche durchzusetzen. |
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Im Presserecht gibt es im wesentlichen 4 Ansprüche: |
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1. Unterlassung,
2. Gegendarstellung,
3. Widerruf / Richtigstellung,
4. Schadensersatz / Geldentschädigung / Schmerzensgeld. |
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Manchmal empfiehlt es sich, alle Ansprüche durchzusetzen. Manchmal
kommt nur ein einzelner Anspruch in Betracht. Wir beraten Sie über
Ihre Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten. Dabei sehen wir nicht
nur die rechtlichen Möglichkeiten, sondern helfen Ihnen bei einer
ganzheitlichen Betrachtung unter Einbeziehung aller Handlungsalternativen. |
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