Kompetenzen

Kunstrecht

Beratung vom Spezialisten – Unsere Anwälte ver­fügen über ein be­son­deres Ver­ständnis der In­teres­sen von Künst­lern, Kultur­insti­tu­tionen, Sam­mlern, Auktions­häusern und Ver­lagen.

Unser Leistungs­spek­trum be­ginnt mit dem Ur­heber­rechts­schutz an Kunst­werken, seinem Um­fang und seiner Dauer. Zu­dem be­raten wir be­züg­lich Kauf- und Leih­ver­trägen, Trans­port, Ver­lusten und Be­schädi­gungen. Bei An­sprüchen in Be­zug auf Fäl­schung­en, Fra­gen der Pro­venienz­for­schung und Re­stitu­ierungs­fällen sind Sie bei uns auch richtig. Wir unter­stützen Sie bei der Ge­stal­tung und Ver­hand­lung von Ver­trägen und über­nehmen die kom­petente Ver­tre­tung bei ge­richt­lichen und außer­gericht­lichen Streitig­keiten. Dabei be­raten wir private, ge­werb­liche und öffent­lich-recht­liche Man­danten.

Im Kunst­recht sind die Ge­wohn­heiten des Kunst­markts zu be­rück­sich­tigen. Diese Usancen wer­den oft Ver­trags­bestand­teil und fin­den Be­rück­sichti­gung bei der recht­lichen Be­urtei­lung kunst­recht­licher Frage­stel­lungen. Markt­kennt­nis ist daher Vor­aus­setzung einer erfolg­reichen Be­ratung auf die­sem Ge­biet.

Beratungsangebot

  • Bildende Kunst und Kunst­handel
  • Beratung von Galerien, Verbänden, Auktions­häusern, Museen, Sammlern und Künstlern
  • Beratung im Bereich des Kultur­gut­schutzes
  • Beratung im Bereich Re­stitution (Beute­kunst)

Prinz Rechtsanwälte

Kontakt

Für allgemeine Anfragen: info@prinzlaw.com

Alle Kontakt­infor­ma­tion­en und ein For­mu­lar zur Kon­takt­auf­nah­me fin­den Sie auf un­ser­er Kontakt­seite: Kontaktseite